Rechtsprechung
   BFH, 12.03.1986 - II R 190/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8605
BFH, 12.03.1986 - II R 190/83 (https://dejure.org/1986,8605)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1986 - II R 190/83 (https://dejure.org/1986,8605)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1986 - II R 190/83 (https://dejure.org/1986,8605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,8605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.05.1977 - IV R 44/74

    Offenbare Unrichtigkeit - Mechanisches Versehen - Denkfehler - Mangelnde

    Auszug aus BFH, 12.03.1986 - II R 190/83
    Ebenso wie § 107 FGO meint aber § 129 AO 1977 nur solche Versehen, die ohne weitere Prüfung erkannt und berichtigt werden können (BFH-Urteil vom 24. Mai 1977 IV R 44/77, BFHE 122, 393, BStBl II 1977, 853, 855).
  • BFH, 06.07.1972 - VIII B 11/68

    Berichtigung eines Urteils - Rechenfehler - Offenbare Unrichtigkeiten -

    Auszug aus BFH, 12.03.1986 - II R 190/83
    Entgegen der Ansicht der Klägerin weicht das FG nicht von dem Grundsatz des Beschlusses des BFH vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68 (BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954) ab.
  • BFH, 13.06.1989 - VIII R 174/85

    - Antragserfordernis bei einheitlich und gesondert festgestellten Verlusten nach

    Ist mithin davon auszugehen, daß die Kläger dem Antragserfordernis des § 10d EStG 1958-1971 nicht entsprochen haben, so lag bereits aus diesem Grunde eine offenbare Unrichtigkeit der bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheide 1973 vom 21. Februar 1975 nicht vor, da hierunter nur solche Versehen zu verstehen sind, die ohne weitere Prüfung erkannt und berichtigt werden können (Beschluß des BFH vom 12. März 1986 II R 190/83, BFH/NV 1987, 412, m.w.N.).
  • BFH, 29.03.1990 - V R 27/85

    Steuerfestsetzung bei fehlender Umsatzsteuerjahreserklärung - Heranziehung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt das Tatbestandsmerkmal "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" voraus, daß die Unrichtigkeit einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlich ist, d. h. daß es sich um einen "mechanischen" Fehler handelt, der ebenso "mechanisch", also ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden kann (vgl. Urteil vom 24. Juli 1984 VIII R 304/81, unter 1., m. w. N., BFHE 141, 485, BStBl II 1984, 785; Beschluß vom 12. März 1986 II R 190/83, BFH/NV 1987, 412; Urteile vom 27. März 1987 VI R 63/84, BFH/NV 1987, 480; vom 4. August 1988 IV R 78/86, unter 2. a, BFH/NV 1989, 281).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht